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Online-MagazinF A M I L I E |
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Wie der Name bereits ausdrückt, wollen wir mit ihr Impulse geben und dazu eine Plattform schaffen für den Dialog untereinander. Regelmäßig wird die IMPULS entsprechend informieren und dabei Zeitgeschichte, Aktuelles und Individuelles anbieten, hinterfragen oder mitteilen. Themen rund um Familie werden dabei genauso beleuchtet, wie Berichte aus den Verbänden und über Aktionen. Damit IMPULS auch ein voller Erfolg wird, sind wir natürlich auch auf Eure Mithilfe angewiesen. Schreibt uns unter familien-Partei@web.de was Euch wichtig ist, Ihr gerne veröffentlicht sehen wollt oder schon immer gerne Anderen mitteilen oder auch anbieten möchtet. Bringt Euch ein, regt Diskussionen an oder werft Themen auf die interessieren.IMPULS ist Eure Plattform! Viel Spaß beim Lesen, Euer Helmut Geuking |
Das dritte Geschlecht, ab 01.01.19 „Divers“ für gut 160000 intergeschlechliche Menschen. Monatlich zehn Euro mehr Kindergeld ab 01.07.19. Für das erste und zweite Kind bekommen sie dann 204 Euro, für das dritte 210 Euro und für jedes weitere 235 Euro. Eine Änderungen beim Mindestunterhalt für Kinder. Bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr steigt der auf 354 Euro pro Monat, bei den Sieben- bis Zwölfjährigen sind es 406 Euro. Kinder ab dem 13. Lebensjahr haben Anspruch auf 476 Euro. Der Satz für Volljährige bleibt unverändert. Der Mindestunterhalt gilt für Unterhaltspflichtige mit einem Nettoeinkommen bis zu 1900 Euro monatlich. Ab Herbst 2019 dürfen TAN-Listen fürs Online-Banking nicht mehr eingesetzt werden. Die meisten Banken haben schon auf sicherere Verfahren wie die mobile TAN, bei der ein Code zur Überweisung ans Handy geschickt wird, umgestellt. Neue 100- und 200-Euro-Scheine ab den 28.05.19 Die Geldnoten sind mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet. Neu sind u.a. ein Porträtfenster, das die mythologische Gestalt Europa zeigt, außerdem eine Smaragdzahl, durch die der Wert des Scheins die Farbe ändert. Dieselfahrverbote, am 01. Januar startet Stuttgart, gefolgt von Frankfurt (ab 1. Februar), Bonn und Köln (ab 1. April), sowie Essen und Gelsenkirchen (ab 1. Juli). Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber ein Ticket für die öffentlichen Verkehrsmittel bezahlt bekommen, müssen ab Januar nicht mehr die Kostenersparnis versteuern. Mütter und Väter, deren Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren sind, erhalten die Mütterrente II. Sie regelt, dass pro Kind 2,5 statt bisher zwei Entgeltpunkte bei der Rente gutgeschrieben werden. Ein Rentenpunkt entspricht aktuell 32,03 Euro (West) und 30,69 Euro (Ost). Ab dem 1. Juli sollen die Renten um 3,18 (West), bzw. 3,91 Prozent (Ost) steigen Ab 01.01.19 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde. Arbeitnehmer können ihre Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre reduzieren und anschließend in Vollzeit zurückkehren. Das gilt nicht in Betrieben mit weniger als 45 Beschäftigten, in Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern gilt er eingeschränkt. |
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